Speziell für unsere jungen Gäste (U18) haben wir hier die wichtigsten Informationen zusammengetragen, die beim Besuch unseres Festivals zu beachten sind. Generell halten wir uns als Veranstalter an das Jugendschutzgesetz (JuSchG).

Du möchtest abends länger bleiben?

Das deutsche Jugendschutzgesetz legt für Minderjährige bis 16 Jahre bzw. Jugendliche bis 18 Jahre sehr strikte Uhrzeiten fest oder verlangt, dass Du in Begleitung eines Erziehungsberechtigten unterwegs bist. Hier gibt es jedoch eine Alternative: den Muttizettel! Mit ihm kannst Du Dich auch von einer anderen volljährigen Person begleiten lassen, die für das Festival mit Deiner Erziehung beauftragt wird. Im Folgenden finden Du und Deine Eltern alle wichtigen Informationen zum Muttizettel.

Wann brauchst Du einen Muttizettel?

Der Muttizettel, offiziell „Erziehungsbeauftragung“ genannt, ist im § 1 Abs. 1 Nr. 4 des Jugendschutzgesetzes benannt. Deine Eltern können diesen Zettel ausfüllen und unterschreiben, um Dir den Besuch des Festivals zu ermöglichen, selbst wenn Du dies wegen Deines Alters nach dem Jugendschutzgesetz nicht mehr dürftest. Einzige Voraussetzung ist, dass Dich eine andere Person anstelle Deiner Eltern begleitet, die bereits über 18 ist und ausreichend Kompetenzen für die Betreuung von Jugendlichen besitzt. Dies kann beispielsweise ein Jugendleiter oder ein verantwortungsvoller, erwachsener Freund sein.

Wie lange darfst Du mit dem Muttizettel ausgehen?

Die erlaubte Ausgehzeit hängt von Deinem Alter und der Tatsache ab, ob Dich jemand begleitet. Die folgende Liste verschafft Dir einen Überblick, damit Du weißt, wann Du einen Muttizettel vorlegen musst. In allen Fällen, in denen der Muttizettel weiterhilft, könntest Du Dich auch von Deinen Erziehungsberechtigten begleiten lassen.

Alter ohne Muttizettel mit Muttizettel
<16 nicht möglich unbegrenzt
16 bis <18 bis 24 Uhr unbegrenzt
ab 18 unbegrenzt unbegrenzt

Bitte lege am Einlass deinen Personalausweis vor.

Informationen für Deine Eltern

Euch als Eltern bietet der Muttizettel eine Möglichkeit, nicht für jede abendliche Veranstaltung ein Verbot erteilen zu müssen. Der Muttizettel ist bewusst vom Gesetzgeber eingeführt worden, um Euch und Euren Kindern größere Freiheiten zu geben, obwohl Ihr bis zur Volljährigkeit die Aufsichtspflicht für Eure Kinder besitzt. Um Euren Nachwuchs guten Gewissens auf das Festival gehen zu lassen, solltet Ihr den Muttizettel in Ruhe gemeinsam ausfüllen und Euch ausgiebig über die Person informieren, die Ihr mit der Erziehung beauftragt.

Beachtet vor allem: Der / Die Erziehungsbeauftragte muss volljährig sein. Der / Die Erziehungsbeauftragte ist zu jedem Zeitpunkt der Veranstaltung ein Ansprechpartner*in. Der / Die Beauftragte ist verantwortungsvoll und seiner Aufgabe gewachsen. Falls Ihr weitere Fragen zum Muttizettel habt oder mehr über unsere Veranstaltung erfahren möchtet, nehmt gern mit uns Kontakt auf!

Informationen für die erziehungsbeauftragte Person

Wenn Du als erziehungsbeauftragte Person auf dem Muttizettel eingetragen wirst, übernimmst Du eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe. Sobald Du auf dem Muttizettel stehst und dem von Dir betreuten Minderjährigen oder Jugendlichen passiert etwas, kannst Du hierfür verantwortlich gemacht werden. Betreue deshalb im Idealfall nur einzelne Jugendliche und nimm diese Aufgabe ernst. Hierzu gehören beispielsweise, dass Du als Vorbild für den Minderjährigen oder Jugendlichen giltst und er auf Dich hört, genauso wie der bewusste Verzicht auf Alkohol. Hiervon musst Du auch die Eltern des Jugendlichen überzeugen, die Deinen Namen auf den Muttizettel schreiben sollen!

Alkohol – Wer darf wann was trinken?

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit keinen Alkohol zu sich nehmen, ab dem 16. Geburtstag dürfen sie Bier, Wein oder Sekt trinken. Ausnahmen gelten nur für Jugendliche ab 14 Jahren, wenn die Eltern dabei sind. Dann dürfen sie Bier, Wein oder Sekt trinken. Eltern können hier auch keine erziehungsbeauftragte Person bestimmen. Die Regeln im Überblick: Was ist wann erlaubt?

  Alleine In Begleitung der Eltern In Begleitung einer erziehungsbauftragten Person
Unter 14 Jahren Keine alkoholhaltigen Getränke oder Lebensmittel Keine alkoholhaltigen Getränke oder Lebensmittel Keine alkoholhaltigen Getränke oder Lebensmittel
Über 14 Jahre, aber unter 16 Jahren Keine alkoholhaltigen Getränke oder Lebensmittel Bier, Wein, Sekt, Weinschorle, Radler Keine alkoholhaltigen Getränke oder Lebensmittel
Über 16 Jahre Bier, Wein, Sekt, Weinschorle, Radler Bier, Wein, Sekt, Weinschorle, Radler Bier, Wein, Sekt, Weinschorle, Radler